Rechtsanwalt Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, max@mustermann.de
Die Vergabeunterlagen
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Die dem Bieter zu übermittelnden Unterlagen bestehen regelmäßig aus einem Anschreiben, den Bewerbungsbedingungen und den Verdingungsunterlagen.
In dem Anschreiben und den Bewerbungsbedingungen sind von der ausschreibenden Stelle insbesondere anzugeben:
- Art und Umfang der Leistung sowie der Ausführungsort,
- etwaige Bestimmungen über die Leistungszeit,
- Name und Anschrift der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können,
- Art der Vergabe,
- etwaige Ortsbesichtigungen,
- Ort und Zeit des Eröffnungstermins,
- die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen,
- Nebenangebote,
- Zuschlags- und Bindefrist,
- die wesentlichen Zahlungsbedingungen,
- Nachprüfungsstelle bei Vergabeverstößen.
Die Verdingungsunterlagen enthalten die Leistungsbeschreibung und die Vorgabe, dass Grundlage des Auftrages ebenfalls die Vorschriften der VOB/B und der VOB/C (allgemeine bzw. technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) sind. Weiter können zusätzliche und besondere Vertragsbedingungen Teil der Verdingungsunterlagen sein.
In die in der VOB/B enthaltenen allgemeinen Vertragsbedingungen kann zu Lasten des Auftragnehmers nur in Ausnahmefällen vom Auftraggeber eingegriffen werden.
Anwalt für Baurecht
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