Die Angebots- und die Bewerbungsfrist

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Die ausschreibende Stelle hat den potentiellen Bewerbern genügend Zeit für die Erstellung des Angebotes zu lassen. Auch bei Dringlichkeit ist mindestens eine Angebotsfrist von 10 Kalendertagen einzuhalten. Nur vor dem Ablauf der Angebotsfrist kann ein bereits eingereichtes Angebot wieder zurückgezogen werden.

Bei europaweiten Vergabeverfahren ist die Angebotsfrist länger. Sie beträgt bei offenen Verfahren grdsl. 52 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Bekanntmachung.

Unter bestimmten Umständen kann die Angebotsfrist bei europaweiten Vergaben auf bis zu 15 Kalendertage verkürzt werden.

Beim Nichtoffenen Verfahren beträgt die Angebotsfrist grdsl. 37 Kalendertage. Auch hier kann die Frist jedoch unter Umständen verkürzt werden.