Rechtsanwalt Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterhausen, Tel.: 01234/56789, max@mustermann.de
Sicherheiten im Baubereich
Die Ausführungen zur Mängelhaftung und Gewährleistung stammen von Frau Rechtsanwältin Dr. Katrin Rohr-Suchalla.
Frau Dr. Rohr-Suchalla ist Autorin folgender Fachbücher:
- Der gestörte Bauablauf
- Risse in Beton und Mauerwerk
- VOB/B Basiswissen für Baufachleute
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- Unter Berücksichtigung des zum 1.1.2009 in Kraft getretenen Forderungssicherungsgesetzes -
Sicherheiten im Baubereich sind für die Baubeteiligten nicht nur in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von erheblicher Bedeutung.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Sicherungsmöglichkeiten für Auftragnehmer und Auftraggeber und berücksichtigt dabei die Auswirkungen des zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Forderungssicherungsgesetzes.
- Einführung
- Sicherheiten für den Auftragnehmer
- § 648a BGB
- 1. Abgrenzung zu § 648 BGB (Eintragung einer Sicherungshypothek)
- 2. Voraussetzungen des § 648a BGB/Rechtsfolgen
- 3. Angemessene Frist
- 4. Sicherungsmittel
- 5. Kein Ausschluss gem. § 648a Abs. 6 BGB
- 6. Unwirksamkeit von entgegenstehenden Vereinbarungen
- 7. Rechtsfolgen einer nicht rechtzeitig oder nicht gestellten Sicherheit
- 8. Aval kosten
- 9. Anwendbarkeit nach Abnahme
- 10. Inanspruchnahme des Sicherungsmittels
- 11. Zusammenfassung
- Eintragung einer Sicherungshypothek gem. § 648 BGB
- Zahlungsbürgschaften
- § 648a BGB
- Sicherheiten für den Auftraggeber
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