Der Eröffnungstermin

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Im Eröffnungs- oder auch Submissionstermin werden die eingegangenen Angebote geöffnet und verlesen. Zu diesem Termin dürfen neben dem Auftraggeber nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein.

Es wird im Eröffnungstermin bekannt gegeben, ob und von welchem Bieter Nebenangebote abgegeben wurden.

Über den Eröffnungstermin ist eine Niederschrift zu fertigen, in die Bieter bei Bedarf Einsicht erhalten.

Die eingegangenen Angebote sind von der Vergabestelle zu verwahren und geheim zu halten.