Der Auftraggeber zahlt nicht - Was ist bei Zahlungsverzug zu tun?

  • Schlechte Zahlungsmoral der Auftraggeber
  • Zahlungen verzögern sich zuweilen um Monate
  • Welche Rechte hat das Bauunternehmen?

Die heutige Wirklichkeit auf den Baustellen wird leider auch von einer immer weiter abnehmenden Zahlungsmoral auf Bestellerseite geprägt.

So werden oftmals Zahlungsansprüche der ausführenden Unternehmen mitnichten wegen möglicherweise bestehender Mängel oder berechtigter Gegenansprüche zurückgehalten, sondern vielmehr werden von Auftraggeberseite oft eigene Finanzierungsprobleme in dem Wissen auf den Auftragnehmer abgeschoben, dass dieser an einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung keinerlei Interesse hat und dementsprechend zunächst versuchen wird, mit viel Geduld und guten Worten doch noch an den kompletten ihm zustehenden Werklohn zu kommen.

Erstaunlicherweise ist dieses Zahlungsgebaren nicht nur auf Seiten einiger privater Investoren zu beobachten, sondern auch die öffentliche Hand hält als Auftraggeber fällige Zahlungen in manchen Fällen durchaus länger als gesetzlich zulässig zurück.

Nach einer Studie des Betriebswirtschaftlichen Instituts der Bauindustrie aus dem Jahr 2002 werden Werklohnforderungen von ausführenden Unternehmen im Durchschnitt von gewerblichen Auftraggebern nach 59 Tagen, von Kommunen nach 71, von Bundesländern nach 86 Tagen und vom Bund schließlich nach 89 (!) Tagen beglichen.

In den folgenden Kapiteln soll vor diesem Hintergrund dargestellt werden, wie sich ein Auftragnehmer in solchen Fällen des Zahlungsverzuges verhalten kann und welche Rechte ihm zustehen. Hierbei ist wiederum grundsätzlich zwischen reinen BGB-Verträgen auf der einen und VOB-Verträgen auf der anderen Seite zu unterscheiden.