Die Vergabeunterlagen

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Die dem Bieter zu übermittelnden Unterlagen bestehen regelmäßig aus einem Anschreiben, den Bewerbungsbedingungen und den Verdingungsunterlagen.

In dem Anschreiben und den Bewerbungsbedingungen sind von der ausschreibenden Stelle insbesondere anzugeben:

  • Art und Umfang der Leistung sowie der Ausführungsort,
  • etwaige Bestimmungen über die Leistungszeit,
  • Name und Anschrift der Stelle, bei der zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können,
  • Art der Vergabe,
  • etwaige Ortsbesichtigungen,
  • Ort und Zeit des Eröffnungstermins,
  • die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen,
  • Nebenangebote,
  • Zuschlags- und Bindefrist,
  • die wesentlichen Zahlungsbedingungen,
  • Nachprüfungsstelle bei Vergabeverstößen.

Die Verdingungsunterlagen enthalten die Leistungsbeschreibung und die Vorgabe, dass Grundlage des Auftrages ebenfalls die Vorschriften der VOB/B und der VOB/C (allgemeine bzw. technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) sind. Weiter können zusätzliche und besondere Vertragsbedingungen Teil der Verdingungsunterlagen sein.

In die in der VOB/B enthaltenen allgemeinen Vertragsbedingungen kann zu Lasten des Auftragnehmers nur in Ausnahmefällen vom Auftraggeber eingegriffen werden.