Einheitliche Vergabe und Vergabe nach Losen

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Mit der VOB/A soll nicht nur der Wettbewerb sichergestellt werden, sondern es werden mit den vergaberechtlichen Vorgaben darüber hinaus auch weitere politische Ziele verfolgt. Eines dieser Ziele kann mit der Überschrift "Mittelstandsförderung" versehen werden.

Umfangreichere Bauleistungen sollen nämlich nach den Vorschriften der VOB/A in einzelne Lose geteilt und nach Losen vergeben werden. Es sollen also möglichst mehrere ausführende Firmen zum Zuge kommen. Nur in begründeten Ausnahmefällen sollen Aufträge an so genannte Generalunternehmer oder Generalübernehmer vergeben werden.

Weiter soll eine umfassende Mängelgewährleistung der ausführenden Firmen sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang sollen die beauftragten Firmen in aller Regel nicht nur mit der Ausführung der Arbeiten, sondern auch mit den zu den Arbeiten gehörenden Materiallieferungen beauftragt werden.