Am Anfang war der Bauvertrag

In der grauen Theorie der Baujuristen herrscht insoweit Ordnung.

Wenn sich ein Investor oder Auftraggeber dazu durchgerungen hat, ein größeres Bauprojekt zu realisieren, dann werden in aller Regel entweder hausinterne Juristen oder auch eine externe Anwaltskanzlei mit der Aufgabe betraut, einen entsprechenden Bauvertrag zu kreieren.

Ziel eines solchen Vertrages ist, den kommenden Leistungsaustausch zwischen Bauherr einerseits und Baufirma andererseits in geregelte Bahnen zu lenken.

Bauvertrag regelt die geschuldete Leistung und den Werklohn

Im Grunde nach erhebt ein solcher Bauvertrag ganz simpel den Anspruch für den Auftraggeber den Leistungsinhalt zu beschreiben und dem Auftragnehmer Gewissheit über die Frage zu verschaffen, wie viel Geld er für seine Leistungen erhält.

Dieser kommende Austausch von Leistungen kann nach der derzeit geltenden Vertrags-Nomenclatura mit Hilfe von Einheitspreis- oder aber Pauschalverträgen geregelt werden.

Beim Einheitspreisvertrag erhält die Baufirma beispielsweise für jeden Kubikmeter Beton, der in das Projekt fließt, einen vorher festgelegten Eurobetrag.

Auch beim Bauvertrag werden Leistungen ausgetauscht

Oder die Vertragsparteien haben sich bei einem Pauschalvertrag dahingehend verständigt, dass nicht jede einzelne Leistung abgerechnet werden soll, sondern der Auftragnehmer soll für ein Stück Bürogebäude oder ein Stück Shopping-Mall einen fixen Betrag erhalten.

Soweit so gut, sollte man meinen.

Dem Grunde nach wird also auch ein Bauvertrag von dem Grundgedanken des Leistungsaustausches beherrscht, wie man ihn auch von jedem x-beliebigen Kauf- oder Mietvertrag kennt.

Warum es trotzdem bei der Abwicklung von Bauverträgen immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen kommt, kann hier nachgelesen werden.