Checkliste für den Bauvertrag - Was muss man beachten?

Ein Bauvertrag muss sämtliche für das Bauvorhaben wichtigen Fragen regeln. Viele Streitigkeiten und finanziellen Nachteile lassen sich für beide Parteien durch eine umsichtige Vertragsgestaltung vermeiden.

Folgende Punkte sollten vor Vertragsabschluss zwingend bedacht und gegebenenfalls geklärt sein:

  • Sind die Vertragsparteien eindeutig definiert?
  • Sind bei juristischen Personen gesetzliche Vertreter vorhanden und im Vertrag erwähnt ?
  • Sollen die Regelungen der VOB/B gelten ?
  • Ist die VOB/B wirksam vereinbart ?
  • Liegen dem Vertrag allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde ?
  • Ist im Vertrag eine Rangfolge hinsichtlich sich möglicherweise widersprechender Vertragsgrundlagen vorgesehen ?
  • Sind im Vertrag sämtliche Anlagen (Besprechungsprotokolle, Zeichnungen, Pläne, Beschreibungen etc.) als Vertragsgrundlagen aufgeführt ?
  • Sind für beide Parteien Sicherheiten vertraglich vereinbart ?
  • Muss ein Baugrundgutachten eingeholt werden ?
  • Ist mit Grundwasserproblemen zu rechnen ?
  • Ist die Zufahrt zum Baugrundstück und die Baustelleneinrichtungsfläche geregelt ?
  • Wer stellt Wasser und Energie ?
  • Wer stellt die Ausführungspläne zur Verfügung ?
  • Sind feste Termine zur Vorlage der Ausführungspläne vereinbart ?
  • Sind Fristen geregelt, binnen denen Freigabeentscheidungen beispielsweise für Bemusterungen vom Bauherrn mitzuteilen sind ?
  • Liegt eine Baugenehmigung vor ?
    Liegen sonstige öffentlichrechtliche Genehmigungen (Denkmalschutz, Wasserrecht etc.) vor
  • Liegen nachbarrechtliche Zustimmungen vor ?
  • Ist das ausführende Unternehmen gegebenenfalls in der Handwerksrolle eingetragen ?
  • Liegt eine Freistellungserklärung des Finanzamtes gem. §§ 48 ff. EStG vor ?
  • Sind Bauwesen- und Haftpflichtversicherungen abgeschlossen ?
  • Ist das geschuldete Bausoll genau definiert ?
  • Ist eine Negativliste mit nicht vom Unternehmer geschuldeten Leistungen sinnvoll ?
  • Ist eine schlüsselfertige Erstellung des Bauvorhabens geschuldet ?
  • Wer trägt die Erschließungskosten ?
  • Ist die Vergütung des Unternehmers pauschaliert oder soll abgerechnet werden ?
  • Sollen Preisgleitklauseln vereinbart werden ?
  • Ist die Umsatzsteuer in den Preisen ausgewiesen ?
  • Welcher Personenkreis (Architekt, Prokektsteuerer etc.) ist für den Auftraggeber vertretungsbefugt ?
  • Wer kann den Auftragnehmer wirksam vertreten ?
  • Ist der Baubeginn und das Bauende definiert ?
  • Sind Zwischentermine notwendig ?
  • Existiert ein verbindlicher Terminplan ?
  • Ist ein verbindlicher Zahlungsplan vereinbart ?
  • Soll in einer bestimmten Art abgerechnet werden ?
  • Wann sind die Rechnungen fällig ?
  • Wie wird bezahlt ?
  • Existiert eine Einheitspreisliste (Stundensätze, Materialkosten etc.) für zusätzliche Arbeiten ?
  • Ist eine wirksame und klare Skonto-Regelung vorgesehen ?
  • Wer sorgt für die Ausführung des Richtfestes ?
  • Ist die Führung eines Bautagebuches vereinbart ?
  • Darf der Auftragnehmer die Arbeiten seinerseits untervergeben ?
  • Soll die Gewährleistung abweichend von VOB/B oder BGB geregelt werden ?
  • Sind Wartungsverträge für wartungsrelevante Gewerke abzuschließen ?
  • Sollen Teilabnahmen durchgeführt werden ?
  • Ist eine Regelung des Abnahmeprozederes gewünscht ?
  • Sollen Meinungsverschiedenheiten unter Ausschluss des Rechtsweges von einer Schiedsstelle beigelegt werden ?
  • Kann man sich im Vertrag bereits auf einen Schiedsrichter einigen ?
  • Sind Angebote rechtzeitig bzw. innerhalb einer verbindlichen Bindefrist angenommen worden ?