Die außergerichtliche Streitschlichtung

"Der Bauvertrag als Kriegserklärung". So oder ähnlich martialisch werden heutzutage Fachartikel eingeleitet, die sich mit dem Verhältnis von Bauherr und Bauunternehmen auseinandersetzen.

Tatsächlich drängt sich einem in der Praxis zuweilen der Eindruck auf, dass sich die Bauvertragsparteien von einem konstruktiven Miteinander bereits verabschiedet haben. Umso wichtiger ist es, dass Mechanismen angeboten werden, mit deren Hilfe aufgetretene Meinungsverschiedenheiten beigelegt werden können. Gewährleistungs-, Zahlungs- oder sonstige Leistungsansprüche müssen, wenn sie berechtigt sind, aber trotzdem von der jeweils anderen Seite nicht erfüllt werden, in einem geordneten Verfahren festgestellt und nötigenfalls auch vollstreckt werden können.

Baustreitigkeiten werden heutzutage in Deutschland zum weit überwiegenden Teil vor den staatlichen Gerichten ausgetragen. Dabei nehmen die Bauprozesse bei den deutschen Gerichten eine herausragende Stellung ein. Ein Drittel aller Zivilprozesse in Deutschland sind Baustreitigkeiten, in den neuen Bundesländern sogar die Hälfte. Diese Zahlen mögen ihre Ursache in einer spezifisch deutschen Streitkultur am Bau haben. So ist es zumindest auffällig, dass beispielsweise die Niederlande in Relation zur Größe der Bevölkerung mit nur einem Drittel des deutschen Prozessaufkommens und mit einer entsprechend niedrigeren Zahl an Rechtsanwälten und Richtern auskommt.

Dabei ist es eigentlich nicht recht zu erklären, warum in Deutschland nicht schon längst alternative Formen der Streitschlichtung stärker in den Vordergrund getreten sind. Zwar arbeiten deutsche Gerichte in aller Regel enorm aufwändig, meist zuverlässig und im internationalen Vergleich zu günstigen Tarifen.

Manch einer, der jedoch gerade in einem etwas umfangreicheren Bauprozess schon einmal mit Gerichten in Deutschland konfrontiert wurde, konnte aber auch schon die Schattenseiten des Gerichtswesens in Bausachen kennen lernen.

So kann es einem durchaus passieren, dass ein Verfahren, mit dem Werklohnansprüche in beträchtlicher Höhe geltend gemacht werden, nach Ablauf von mehr als zehn Jahren immer noch in erster Instanz bei einem Landgericht anhängig und eine Entscheidung in der Sache auch nicht ansatzweise in Sicht ist. Mit eine Ursache für die manchmal unzumutbar lange Dauer von Baustreitigkeiten ist die Komplexität der Materie, die in vielen Fällen das Gericht zwingt, Sachverständige zur Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes einzuschalten. Oft sind die Gerichte mangels eigener Sachkenntnis nicht in der Lage, den von den Parteien vorgetragenen Streitstoff aufzuarbeiten und sind daher auf die Einholung zeit- und kostenintensiver Sachverständigengutachten angewiesen.

Die fast zwangsläufige Einschaltung von Sachverständigen zur Beurteilung von Sachfragen macht Bauprozesse auch von der Kostenseite her nur sehr schwer kalkulierbar. Für umfangreiche Gutachten werden durchaus einmal sechsstellige Euro-Beträge fällig, die sich als Kostenpositionen zu den ohnehin schon anfallenden Rechtsanwalts- und sonstigen Gerichtsgebühren addieren.

Größere Bauprozesse sind darüber hinaus alleine aufgrund ihres schieren Umfangs in der Lage, einzelne Kammern bei den Gerichten nahezu lahm zu legen. Sobald die Schriftsätze der eingeschalteten Anwaltskanzleien im Hinblick auf die Seitenzahlen in Leitz-Ordnern den Gerichten übergeben werden und die in Bezug genommenen Anlagen zahllose weitere Ordner füllen, ist das Verfahren selbst bei Unterstellung bester Absichten auf Seiten des Gerichts fast nicht mehr zu bewältigen. In Einzelfällen haben sich Gerichte vor diesem Hintergrund in der Vergangenheit veranlasst gesehen, dem Kläger bereits in einem ersten Hinweisbeschluss die Rücknahme der Klage und die Anrufung eines Schiedsgerichts zu empfehlen. Ein solches Verhalten sollte einen nicht allzu sehr verwundern, sieht doch die Zivilprozessordnung ausdrücklich vor, dass das Gericht den Parteien in geeigneten Fällen eine außergerichtliche Streitschlichtung vorschlagen soll.

Erfahrene Richter machen dabei schon längst keinen Hehl mehr aus den Schwierigkeiten, die die staatlichen Gerichte mit komplexen Baustreitigkeiten haben. Unumwunden wird da eingeräumt, dass in vielen Fällen die Richtigkeit einer Entscheidung in komplizierten Bausachen weniger auf Erkenntnis, als vielmehr schlicht auf der Autorität des zuständigen Gerichts beruht.

Es macht daher Sinn, sich Gedanken über alternative Methoden zur Streitbeilegung zu machen. Tatsächlich gibt es in Deutschland zahlreiche Organisationen, die Alternativen zum klassischen Bauprozess entwickelt haben und anbieten. Leider werden diese alternativen Angebote bis dato eher kaum beachtet.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sollen in eigenen Kapiteln die Vor- und Nachteile von Schiedsgutachten, Schiedsgerichten sowie Schlichtungs- und Mediationsverfahren kurz beleuchtet werden.