Mängel vor der Abnahme - Welche Rechte hat der Auftraggeber?

Zuweilen stellt sich bereits während der Ausführung von Bauleistungen und nicht erst Jahre nach der Abnahme heraus, dass die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß ausgefallen und mangelhaft sind.

Ohne hier bereits auf den komplexen Begriff des Mangels einzugehen (Näheres bitte ich im Kapitel über den Mangelbegriff nachzulesen), seien in den folgenden Kapiteln die Rechte des Auftraggebers dargestellt, die ihm in einer Mangelsituation vor Abnahme zustehen.

Dabei muss auch hier zwischen reinen BGB-Bauverträgen einerseits und VOB-Verträgen andererseits unterschieden werden.